Wer wir sind

So wohnen wir:

Das Haus besteht aus vier Gebäudeteilen, die durch Laubengänge miteinander verbunden sind.

 

Es ist ein barrierefreies Niedrigenergiehaus mit begrünten Dächern, mit Solarthermie und Photovoltaik. Alle Fensterflächen sind dreifach verglast.

Es gibt 22 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Größen (von 45qm bis 106qm) und mit bedarfsgerechten Zuschnitten für Familien, Paare und Singles. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse.

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Eine dieser Wohnungen wird derzeit als Wohngemeinschaft für junge Menschen genutzt.

Das Haus besitzt einen geräumigen Aufzug und eine Tiefgarage. Außer den üblichen Kellerräumen stehen ein Fahrradraum, ein Gartengeräteraum, eine Werkstatt und eine ausgestattete Waschküche zur Verfügung.

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Ein Gebäudeteil, das Gemeinschaftshaus, bietet auf zwei Stockwerken einen großen, lichten Gemeinschaftsraum mit Küche, zwei kleine Gemeinschaftsräume, eine Dachterrasse und ein separates Gästeapartment.

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So organisieren wir uns:

Heller wohnen ist ein Wohnprojekt, das aus der Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern entstanden ist.

Wir waren zunächst eine Planungsgemeinschaft, dann eine Baugemeinschaft und sind seit 2012 eine Hausgemeinschaft.

Die Hausgemeinschaft:

 

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Die Hausgemeinschaft besteht aus Eigentümern/Eigentümerinnen und Mietern/Mieterinnen.
Wir organisieren und verwalten uns selbst.
In Fragen des Zusammenlebens haben Mieter/innen und Eigentümer/innen die gleichen Rechte und Pflichten.

 

 

So gut wie alle anfallenden Aufgaben im Haus werden intern erledigt: Sie werden  spontan in Eigeninitiative gemacht, durch aushängende Pläne geregelt oder sie sind in Arbeitsgruppen organisiert. Solche Arbeitsgruppen sind zum Beispiel zuständig für den Müll, den Garten, die interne Kommunikation und die Kontakte mit der Nachbarschaft.
Richtlinie für das Zusammenleben ist die Konzeption des Projektes. In den einmal monatlich stattfindenden Hausgemeinschaftssitzungen und in den Arbeitsgruppen werden Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Die Eigentümergemeinschaft:

Die Eigentümergemeinschaft setzt sich folgendermaßen zusammen:

  1. Wohngenossenschaft pro… gemeinsam bauen und leben eG, die zwei Wohnungen vermietet: eine Wohnung an eine Familie und eine Wohnung an den Verein Heller Wohnen, der sie als Wohngemeinschaften untervermietet.
  2. 16 Personen bzw. Paare, die ihre 16 Wohnungen selbst bewohnen.
  3. Zwei Paare, die zwei Wohnungen vermieten.
  4. Eine GbR, die eine Wohnung vermietet. Die Mitglieder der GbR sind Bewohner/innen des Hauses.

Nicht alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sind also Mitglieder der Hausgemeinschaft.

Die Wohngenossenschaft „pro… gemeinsam bauen und leben eG“:

Die Genossenschaft war Projektbegleiterin und gehört der Eigentümergemeinschaft an. Umgekehrt gehört das Projekt zur Genossenschaft. Die Eigentümer/innen und Mieter/innen sind Mitglieder der Genossenschaft.

Der gemeinnützige Verein „heller wohnen in Schwäbisch Hall e.V.“:

Fast alle Bewohner/innen des Hauses sind Mitglied im Verein.

Der Verein hat eine Wohnungen gemietet, die an eine Wohngemeinschaft untervermietet wird. Als Vermieter ist er für die Integration der Wohngemeinschaften zuständig.

Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens zu unterstützen und weiterzuentwickeln: im Projekt selbst, im Stadtteil, in der Stadt, im Landkreis …

Der Verein tritt also als Vermittler dieser Idee in der Öffentlichkeit auf, ist Ansprechpartner und kooperiert mit anderen Vereinen, Initiativen und Institutionen.